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Allgemeine Einkaufsbedingungen
1 Geltung
(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende
Bedingungen finden keine Anwendung, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben.
(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender
oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.
(3) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne
von § 310 Abs. 1 BGB.
2 Angebot, Annahme
Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens
jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Nur schriftlich erteilte
Aufträge sind für uns bindend. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher
Bestätigung durch uns verbindlich. Entsprechendes gilt für Änderungen und Ergänzungen
von Aufträgen.
3 Preise, Zahlung
(1) Der Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit
nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 21 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.
(3) Rechnungen sind uns in dreifacher Ausfertigung zuzusenden.
4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang
zu.
5 Lieferung
(1) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine
sind bindend im Sinne von § 376 Abs. 1 HGB.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene
Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer
der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs
bleibt davon unberührt.
6 Gefahrübergang, Versendung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung am genannten Bestimmungsort
auf uns über.
7 Mängelrüge
(1) Soweit § 377 HGB Anwendung findet, wird die Rügefrist für offene Mängel auf
zwei Wochen verlängert.
(2) Die Rügefrist bei versteckten Mängeln beträgt zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der
Entdeckung.
8 Mängelhaftung, Gewährleistung
(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.
(2) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den
Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.
(3) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.
(4) Haftungsausschlüsse und/oder Haftungsbeschränkungen des Verkäufers finden unabhängig
von deren Art, Inhalt und Umfang keine Anwendung.
9 Rechtswahl, Gerichtsstand
((1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluß
des UN-Kaufrechts). Soweit das deutsche Recht auf eine andere Rechtsordnung verweist,
findet diese Verweisung keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist die von uns in der Bestellung angegebene Versandadresse. Sollte
keine Versandadresse angegeben sein, ist Erfüllungsort unser Werksgelände Landsteinerstraße
5, 63303 Dreieich, Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.
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